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Ratgeber · Versicherungsmakler · Erstinformation

ERSTINFORMATION AUF DER WEBSITE: PFLICHTANGABEN, FORMAT UND AUFFINDBARKEIT

Die Erstinformation ist keine Formalie im Fußbereich. Sie muss beim ersten Geschäftskontakt vorliegen – und genau daran scheitern die meisten Maklerseiten. Was hineingehört, in welchem Format und an welcher Stelle.

Versicherungsvermittler müssen dem Kunden beim ersten Geschäftskontakt bestimmte Informationen über sich selbst geben. Geregelt ist das in § 15 der Versicherungsvermittlungsverordnung. In der analogen Welt war das ein Blatt Papier, das man über den Tisch schob. Online ist der erste Geschäftskontakt aber selten der Beratungstermin – er ist das Kontaktformular, der Rückrufwunsch, der Klick auf den Terminkalender. Genau dort muss die Erstinformation verfügbar sein, und genau dort fehlt sie auf den meisten Maklerseiten.

Was in die Erstinformation gehört

Der Pflichtkatalog ist überschaubar und lässt sich vollständig abbilden: Name und Anschrift des Vermittlers, der Status – also die Tätigkeit als Versicherungsmakler und nicht als Vertreter –, die Registrierung im Vermittlerregister mit der Registernummer und der Registrierungsstelle, die Angabe, ob eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an einem Versicherungsunternehmen besteht oder umgekehrt, sowie die Anschrift der zuständigen Beschwerdestelle und die anerkannten Schlichtungsstellen. Fehlt einer dieser Punkte, ist die Information unvollständig – unabhängig davon, wie gut der Rest der Website gemacht ist.

PDF oder eingebettetes HTML: der praktische Unterschied

In der Praxis findet man beides. Die häufigste Lösung ist eine PDF-Datei, verlinkt irgendwo im Footer. Das ist zulässig, hat aber zwei Nachteile: Die Datei wird auf dem Handy oft in einer separaten Ansicht geöffnet, und Suchmaschinen können den Inhalt schlechter zuordnen. Eine eingebettete HTML-Seite lässt sich dagegen direkt lesen, ist verlinkbar, durchsuchbar und lässt sich in Sekunden aktualisieren, wenn sich die Registernummer oder eine Schlichtungsstelle ändert.

Unsere Empfehlung ist die Kombination: eine HTML-Seite als Hauptfassung plus eine PDF-Version zum Herunterladen und Mitschicken. Damit ist beides abgedeckt – die schnelle Lesbarkeit online und die dokumentierbare Fassung für die Akte.

Der entscheidende Punkt: Auffindbarkeit beim Erstkontakt

Ein Link im Footer erfüllt den Zweck nur halb. Wer auf Ihrer Website ein Kontaktformular ausfüllt oder einen Termin bucht, tritt in diesem Moment in den ersten Geschäftskontakt – und soll die Information dann zur Verfügung haben, nicht erst, wenn er danach sucht.

Technisch lösen wir das über drei Stellen gleichzeitig: eine eigene, klar benannte Seite, ein dauerhafter Link im Footer und ein direkter Hinweis unmittelbar am Formular, dort wo die Einwilligung steht. Der Aufwand dafür ist gering, der Unterschied im Ernstfall erheblich, weil sich die Bereitstellung nachvollziehen lässt.

Erstinformation und Impressum sind nicht dasselbe

Diese Verwechslung sehen wir häufig: Im Impressum stehen bereits Registernummer und Aufsicht, also hält man die Erstinformation für erledigt. Beide Pflichten haben aber unterschiedliche Grundlagen und unterschiedliche Adressaten. Das Impressum folgt § 5 DDG und richtet sich an jeden Besucher der Website. Die Erstinformation folgt dem Gewerberecht und richtet sich an den Kunden im Geschäftskontakt.

Inhaltlich überschneiden sie sich teilweise, ersetzen einander aber nicht. Wir setzen deshalb beides getrennt um und halten die gemeinsamen Angaben – Registernummer, Aufsicht, Schlichtungsstellen – an einer Stelle gepflegt, damit sie nicht auseinanderlaufen.

Sie wollen wissen, wie Ihre Maklerseite bei diesen Punkten dasteht?

Häufige Fragen

HÄUFIGE FRAGEN

Antworten für Versicherungsmaklerkanzleien.

Formal kann eine PDF-Datei den Inhalt transportieren, praktisch ist ein Link im Footer aber schwach: Wer ein Formular absendet, hat sie dann nicht gesehen. Sinnvoll ist eine lesbare HTML-Fassung plus PDF zum Download, verlinkt an Footer und Formular.
Nach unserer Erfahrung die Beteiligungsangaben und die Schlichtungsstellen. Name, Anschrift und Registernummer stehen fast immer da, die letzten beiden Punkte fehlen auffällig oft.
Der erste Geschäftskontakt ist der Moment, in dem der Kunde auf Sie zugeht – also auch der Rückrufwunsch über die Website. Deshalb binden wir den Hinweis direkt an das Formular und nicht nur in den Footer.
Immer dann, wenn sich eine der Angaben ändert: Anschrift, Registernummer, Rechtsform, Beteiligungen oder eine Schlichtungsstelle. Eine HTML-Fassung lässt sich dafür in Minuten anpassen, eine PDF-Datei muss neu erzeugt und ersetzt werden.
Wir setzen die Angaben technisch und strukturell um und sorgen dafür, dass sie vollständig, auffindbar und pflegbar sind. Die inhaltliche Richtigkeit stimmen Sie mit Ihrer IHK ab – Corrigendar ist keine Kanzlei und leistet keine Rechtsberatung im Sinne des RDG.

Weitere Ratgeber finden Sie in unserer Blog-Übersicht. Hinweis: Corrigendar ist kein Rechtsanwaltsbüro und erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG – wir prüfen und setzen technisch und strukturell um.